Bundesfinanzhof meldet Bedenken gegen neue Grundsteuer

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Bedenken gegen die neue Grundsteuerreform geäußert, die ab 2025 in Kraft treten soll. Die Reform, die auf einer Neubewertung von rund 36 Millionen Grundstücken basiert, war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherigen Bewertungsmethoden für verfassungswidrig erklärt hatte. Diese beruhen auf veralteten Werten aus den Jahren 1935 für Ostdeutschland und 1964 für Westdeutschland​ (ZDFmediathek)​.

Der BFH hat insbesondere Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelungen geäußert. Ein zentraler Kritikpunkt ist, dass die Reform zu erheblichen Ungleichbehandlungen führen könnte, da sie den aktuellen Bodenwert und nicht den Zustand der Gebäude berücksichtigt. Dies könnte dazu führen, dass alte Villen in teuren Gegenden relativ niedriger besteuert werden als kleinere Wohnungen in weniger wohlhabenden Stadtteilen​ ​​ (ZDFmediathek)​.

Ein weiteres Problem ist die mögliche Schätzung der Werte für Grundstücksbesitzer, die ihre Erklärung nicht rechtzeitig abgegeben haben. Dies könnte zu überhöhten Steuerforderungen führen, was die finanzielle Belastung für viele Hausbesitzer weiter erhöht​ (ZDFmediathek)​.

Die Bedenken des BFH und die bereits eingereichten Einsprüche gegen die neuen Steuerbescheide deuten darauf hin, dass die Reform möglicherweise vor dem Bundesverfassungsgericht landen könnte. In der Zwischenzeit treiben verschiedene Verbände, wie der Hausbesitzerverband Haus & Grund und der Steuerzahlerbund, Musterklagen voran, um rechtliche Klarheit zu schaffen​ (ZDFmediathek)​.

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